Mittels einer Deportation sollten Kapitalisten und andere Gegner des Kommunismus, die sogenannten Klassenfeinde, unschädlich gemacht werden. Die rumänische Führung bezweckte zugleich, den einsetzenden Widerstand gegen die bevorstehende Kollektivierung der Landwirtschaft in Rumänien zu brechen, sowie die verstärkte Besiedlung der dünnbesiedelten Gebiete des Bărăgans und die Urbarmachung des ungenutzten Steppenbodens, um diesen für die Landwirtschaft zu gewinnen.[3]
Die Deportation erfolgte aufgrund des Beschlusses Nr. 344 vom 15. März 1951 des Ministerrats der Rumänischen Volksrepublik:
„Das Ministerium für innere Angelegenheiten wird ermächtigt, auf Grundlage dieses Beschlusses die Umsiedlung jedwelcher Personen aus überbevölkerten Gebieten zu verfügen, deren Anwesenheit in dieser Zeit nicht gerechtfertigt ist, sowie die Umsiedlung aus jedwelcher Ortschaft jener Personen anzuordnen, die durch ihre Einstellung dem werktätigen Volk gegenüber den Aufbau des Sozialismus in der rumänischen Volksrepublik schädigen. Den Umgesiedelten kann in jeder Ortschaft Zwangsaufenthalt verordnet werden.“[4]
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